gut und sicher wohnen
„Oberland“ Neugersdorf eG
Wohnungsbaugenossenschaft „Oberland“ Neugersdorf eG
Satzung
| §1 | Sitz der Genossenschaft | Ebersbach |
| §2 | Gegenstand | Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. |
| §3 | Mitglieder | Mitglieder können Einzelpersonen, Personen des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden. |
| §5 | Eintrittsgeld | Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld in Höhe von 26,00 € zu zahlen. |
| §7 | Kündigung der Mitgliedschaft | Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. |
| §8 | Fortsetzung der Mitgliedschaft durch Erben | Stirbt ein Mitglied, so wird seine Mitgliedschaft durch seine Erben fortgesetzt. |
| §16 | Geschäftsanteil und Guthaben | Wert pro Anteil: 50,00 € |
| §16 | Beteiligung | allgemein vier Pflichtanteile, weitere Pflichtanteile entsprechend Wohnungsgröße und -ausstattung |
| §18 | Nachschusspflicht | keine |
| §39 | Gewinnverwendung | maximal 4 % des Geschäftsguthabens |