Eibau Ebersbach

gut und sicher wohnen

Gut und sicher wohnen

Satzung

§1 Sitz der Genossenschaft Ebersbach
§2 Gegenstand Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen.
§3 Mitglieder Mitglieder können Einzelpersonen, Personen des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden.
§5 Eintrittsgeld Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld in Höhe von 26,00 € zu zahlen.
§7 Kündigung der Mitgliedschaft Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
§8 Fortsetzung der Mitgliedschaft durch Erben Stirbt ein Mitglied, so wird seine Mitgliedschaft durch seine Erben fortgesetzt.
§16 Geschäftsanteil und Guthaben Wert pro Anteil: 50,00 €
§16 Beteiligung allgemein vier Pflichtanteile, weitere Pflichtanteile entsprechend Wohnungsgröße und -ausstattung
§18 Nachschusspflicht keine
§39 Gewinnverwendung maximal 4 % des Geschäftsguthabens